
Namensänderung nach der Hochzeit: Checkliste für alle Behörden
Die Trauung ist vorbei, die Gäste sind zu Hause — und dann kommt der Papierkram. Wer nach der Hochzeit einen neuen Namen trägt, muss ihn an vielen Stellen ändern lassen: beim Bürgeramt, bei der Bank, beim Arbeitgeber, bei der Krankenkasse. Und auch wer seinen Namen behält, hat mit der Heirat ein paar Dinge zu erledigen, vor allem bei der Steuer. Die gute Nachricht: Einiges passiert automatisch. Diese Checkliste zeigt, was die Behörden von selbst erfahren, was Sie selbst in die Hand nehmen müssen und was es kostet.
Ehename: Ihre Optionen seit der Reform 2025
Ob Sie überhaupt einen neuen Namen bekommen, entscheiden Sie selbst. Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht, das mehr Spielraum lässt. Ihre Möglichkeiten nach §§ 1355 und 1355a BGB:
- Beide behalten ihren Namen: Sie bestimmen keinen gemeinsamen Ehenamen. Dann ändert sich an Ihren Ausweisen und Verträgen nichts.
- Ein gemeinsamer Ehename: Sie wählen den Geburtsnamen oder den aktuellen Familiennamen eines Partners, zum Beispiel heißen Anna Müller und Jonas Schmidt danach beide Schmidt.
- Neu seit 2025 — gemeinsamer Doppelname: Sie bilden aus beiden Familiennamen einen Doppelnamen als Ehenamen, in frei gewählter Reihenfolge und mit oder ohne Bindestrich — also etwa „Müller-Schmidt“ oder „Schmidt Müller“. Besteht ein Name schon aus mehreren Teilen, darf von jedem Partner nur ein Teil einfließen.
- Begleitname: Wer den Namen des anderen als Ehenamen annimmt, kann seinen Geburtsnamen oder bisherigen Namen voranstellen oder anfügen — ebenfalls wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Auch hier ist nur ein Namensteil erlaubt.
Idealerweise legen Sie den Ehenamen bei der Anmeldung zur Eheschließung fest. Sie können das aber auch nachholen: Eine spätere Erklärung gegenüber dem Standesamt muss öffentlich beglaubigt werden. In Berlin kostet die Beurkundung oder Beglaubigung einer solchen Namenserklärung beim Standesamt 25 €. Laut Bundesjustizministerium profitieren auch Paare, die schon vor Mai 2025 geheiratet haben, von den neuen Möglichkeiten.
Wie die Anmeldung zur Eheschließung abläuft und welche Unterlagen Sie dafür brauchen, erklären wir am Beispiel München in unserem Leitfaden Standesamt München: Termine, Kosten, Anmeldung.
Was nach der Trauung automatisch passiert
Viele Paare glauben, sie müssten jede Behörde einzeln anschreiben. Das stimmt nicht ganz. Einige Stellen werden ohne Ihr Zutun informiert:
- Meldebehörde: Das Standesamt teilt der Meldebehörde Ihre Eheschließung mit. Familienstand und — falls Sie einen Ehenamen gewählt haben — der neue Name werden im Melderegister geändert. Sie müssen sich wegen der Heirat allein nicht ummelden.
- Finanzverwaltung: Über die Meldedaten erfährt auch die Finanzverwaltung von der Heirat. Für beide Partner wird automatisch Steuerklasse IV gebildet (§ 39e Abs. 3 EStG), die Ihre Arbeitgeber elektronisch abrufen. Mehr dazu im Steuer-Abschnitt.
- Steuer-ID: Ihre steuerliche Identifikationsnummer bleibt gleich. Laut Bundeszentralamt für Steuern ändert sie sich weder durch eine Namensänderung noch durch einen neuen Familienstand.
- Sozialversicherung: Ihre Versicherungsnummer bleibt ebenfalls bestehen. Einen neuen Versicherungsnummernachweis (früher Sozialversicherungsausweis) mit dem neuen Namen erhalten Sie laut Bundesportal automatisch.
Alles andere — Ausweis, Bank, Arbeitgeber, Versicherungen, Verträge — müssen Sie selbst anstoßen. Und: Wer den Namen nicht ändert, muss Ausweis und Karten nicht tauschen, sollte aber trotzdem den Steuer-Abschnitt lesen.
Die Eheurkunde: Ihr wichtigstes Dokument
Für fast jede Namensänderung verlangen Banken, Versicherungen oder Ämter einen Nachweis — meist die Eheurkunde. Sie bekommen sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben. Die Gebühren legen die Länder fest. In Berlin zum Beispiel kostet eine Eheurkunde 12 €; bestellen Sie gleichzeitig mehrere Exemplare, zahlen Sie ab der zweiten Urkunde nur die Hälfte, also 6 €. Die Stadt München stellt Urkunden, die Sie für Sozialversicherungszwecke wie Rente oder Krankenkasse brauchen, gebührenfrei und zweckgebunden aus.
Unser Rat: Bestellen Sie direkt bei der Trauung mehrere Exemplare. Das ist günstiger als eine spätere Einzelbestellung und erspart Ihnen Wartezeit, wenn Sie mehrere Stellen parallel anschreiben. Wer im Ausland Behörden informieren muss, fragt nach einer mehrsprachigen (internationalen) Eheurkunde.
Checkliste: Das erledigen Sie in den ersten Wochen
1. Personalausweis und Reisepass
Das ist der wichtigste Punkt, wenn Sie einen neuen Namen tragen. Nach dem Personalausweisgesetz ist ein Ausweis ungültig, wenn Eintragungen unzutreffend sind (§ 28 PAuswG); für den Reisepass gilt dasselbe (§ 11 PassG). Mit dem alten Namen ist Ihr Dokument also nicht mehr gültig, und Sie sind verpflichtet, den Ausweis bei der Behörde vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (§ 27 PAuswG).
- Wo: bei der Personalausweis- und Passbehörde Ihres Wohnorts (meist Bürgeramt oder Bürgerbüro), in vielen Städten nur mit Termin.
- Mitbringen: den bisherigen Ausweis, ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto und die Eheurkunde, falls Ihre Angaben noch von den Daten im Melderegister abweichen.
- Kosten Personalausweis: 46 € ab 24 Jahren, 27,60 € für Jüngere (Personalausweisgebührenverordnung). Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 €.
- Kosten Reisepass: 70 € ab 24 Jahren, 37,50 € für Jüngere; Express-Pass 32 € zusätzlich, 48 Seiten statt 32 kosten 22 € zusätzlich (Angaben laut Service Berlin).
- Dauer: Berlin nennt für den Personalausweis etwa drei bis vier Wochen, für den Reisepass bis zu acht Wochen, im Expressverfahren in der Regel wenige Werktage.
2. Führerschein
Hier dürfen Sie entspannen: Eine Pflicht zum Umschreiben gibt es nicht. Die Stadt Essen etwa schreibt, eine Änderung des Führerscheins bei Heirat sei nicht notwendig, wenn er weiterhin auf den Geburtsnamen läuft — er gilt im Zusammenhang mit dem Personalausweis. Sie empfiehlt den Umtausch aber trotzdem, weil es vor allem im Ausland Probleme geben kann, wenn Führerschein und Ausweis nicht übereinstimmen. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts; die Gebühr erfahren Sie dort.
3. Fahrzeugpapiere
Anders beim Auto: Änderungen der Angaben zum Halter müssen Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen (§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Mitzubringen sind in der Regel Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Ihr Ausweis und gegebenenfalls eine Meldebescheinigung. In Berlin kostet die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren im günstigsten Fall 12 €. Das Hauptzollamt, das die Kfz-Steuer erhebt, wird laut Service Berlin automatisch informiert.
4. Arbeitgeber
Geben Sie der Personalabteilung Ihren neuen Namen und, falls gewünscht, eine Kopie der Eheurkunde. Die neue Steuerklasse ruft Ihr Arbeitgeber elektronisch ab; Sie müssen sie nicht selbst melden. Denken Sie auch an E-Mail-Signatur, Visitenkarten und Türschilder im Büro.
5. Bank und Karten
Informieren Sie Ihre Bank, damit Konto, Girokarte und Kreditkarte auf den neuen Namen laufen. Banken verlangen dafür meist den neuen Ausweis oder die Eheurkunde — fragen Sie vorher, welcher Nachweis genügt. Planen Sie ein, dass neue Karten einige Tage unterwegs sind. Bei der Gelegenheit können Sie klären, ob Sie ein gemeinsames Konto eröffnen oder Vollmachten einrichten möchten.
6. Krankenkasse
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse die Namensänderung mit; sie schickt Ihnen eine neue Gesundheitskarte. Bei gesetzlich Versicherten lohnt sich außerdem eine Frage zur Familienversicherung: Ein Ehepartner ohne oder mit geringem Einkommen kann unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V beitragsfrei mitversichert sein. Ob das für Sie infrage kommt, klärt die Krankenkasse.
7. Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung bittet, eine Namensänderung durch Heirat mitzuteilen: Schicken Sie die Heiratsurkunde im Original oder als bestätigte Kopie unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und Ihrer aktuellen Anschrift an Ihren Rentenversicherungsträger. Wer schon Rente bezieht, meldet Namens- und Familienstandsänderungen dem Renten Service.
8. Sozialleistungen und Kindergeld
Beziehen Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Elterngeld, müssen Sie Änderungen in Ihren Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitteilen (§ 60 SGB I). Für Kindergeld gilt dasselbe gegenüber der Familienkasse (§ 68 EStG). Eine Heirat kann dafür relevant sein — melden Sie sie lieber einmal zu viel als zu wenig.
9. Zusammenziehen: Anmeldung und Rundfunkbeitrag
Ziehen Sie mit der Hochzeit zusammen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Und: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Wer zu jemandem zieht, der schon zahlt, kann sein eigenes Beitragskonto abmelden — kostenlos über den Beitragsservice.
Steuer: Steuerklasse und gemeinsame Veranlagung
Mit der Heirat ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse, auch wenn Sie beide Ihre Namen behalten. Das sollten Sie wissen:
- Automatisch IV/IV: Nach der Eheschließung erhalten beide Partner automatisch Steuerklasse IV — auch dann, wenn nur einer von Ihnen Arbeitslohn bezieht. In diesem Fall lohnt sich meist ein Antrag auf Steuerklasse III beim Finanzamt.
- Andere Kombinationen: Statt IV/IV können Sie III/V oder IV mit Faktor wählen. Den Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt, auch online über ELSTER. Ein Wechsel gilt in der Regel ab dem Monat nach dem Antrag.
- Frist 30. November: Soll die Änderung noch im laufenden Kalenderjahr gelten, muss der Antrag spätestens bis zum 30. November gestellt werden (§ 39 Abs. 6 EStG).
- Pflicht zur Steuererklärung: Wählen Sie III/V oder IV mit Faktor und beziehen beide Arbeitslohn, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).
Gemeinsame Veranlagung: Ehepaare können zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie nicht dauernd getrennt leben — und es genügt, wenn diese Voraussetzungen im Laufe des Jahres eintreten (§ 26 EStG). Heiraten Sie also im Dezember, können Sie für das ganze Jahr gemeinsam veranlagt werden. Die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug; abgerechnet wird mit der Steuererklärung. Bei komplexeren Fällen hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Versicherungen und Verträge
Versicherer und Vertragspartner erfahren von Ihrer Heirat nichts, wenn Sie es ihnen nicht sagen. Gehen Sie Ihre Unterlagen einmal systematisch durch:
- Kfz-Versicherung: neuer Name, eventuell neue Fahrerregelung, wenn Sie beide das Auto nutzen.
- Haftpflicht und Hausrat: Nach dem Zusammenziehen haben viele Paare Verträge doppelt. Prüfen Sie, ob ein gemeinsamer Vertrag für Sie beide infrage kommt und wie Sie den zweiten kündigen können.
- Lebens- und Risikolebensversicherung: Bezugsberechtigung prüfen und gegebenenfalls den Ehepartner eintragen.
- Mietvertrag, Strom, Gas, Internet, Mobilfunk: Namensänderung mitteilen; bei gemeinsamer Wohnung klären, wer Vertragspartner ist.
- Weitere Stellen: Hausarzt, Zahnarzt, Vereine, Gewerkschaft, Hochschule oder Kammer, Abonnements und Kundenkonten.
Digitales: E-Mail, Accounts und Co.
Der Name in Ihren Online-Konten ist rechtlich meist unkritisch, sorgt aber schnell für Verwirrung — etwa wenn eine Paketlieferung nicht zum Namen auf dem Klingelschild passt oder eine Online-Identifizierung scheitert, weil Konto und Ausweis nicht übereinstimmen.
- E-Mail: Legen Sie bei Bedarf eine neue Adresse an und lassen Sie die alte eine Weile weiterleiten.
- Shopping, Streaming, soziale Netzwerke: Name und Lieferadresse anpassen.
- Berufliche Profile: Viele ergänzen den früheren Namen eine Zeit lang, damit Kontakte sie wiederfinden.
- Reisebuchungen: Buchen Sie Flüge immer auf den Namen, der in dem Ausweis steht, mit dem Sie reisen. Wer die Flitterwochen schon gebucht hat, bevor der neue Pass da ist, reist mit dem alten Namen und dem noch gültigen Dokument — sprechen Sie Abweichungen im Zweifel vorher mit der Airline ab.
Kosten im Überblick
Die meisten Änderungen sind kostenlos. Gebühren fallen vor allem für Dokumente an — hier die belegten Beträge:
- Eheurkunde: in Berlin 12 €, jede weitere gleichzeitig bestellte 6 €; in München für Rente und Krankenkasse gebührenfrei
- Personalausweis: 46 € (unter 24 Jahren 27,60 €); vorläufiger Ausweis 10 €
- Reisepass: 70 € (unter 24 Jahren 37,50 €); Express 32 € zusätzlich
- Fahrzeugpapiere: in Berlin ab 12 €
- Spätere Namenserklärung beim Standesamt: in Berlin 25 €
- Führerschein: freiwillig; Gebühr je nach Fahrerlaubnisbehörde
Für ein Paar, bei dem ein Partner den Namen wechselt und sowohl Personalausweis als auch Reisepass neu beantragt, kommen so schnell über 100 € zusammen — plus Urkunden und Fahrzeugpapiere. Verglichen mit dem Hochzeitsbudget ist das wenig.
Was die Feier selbst kostet — von der Location bis zum Fotografen —, lesen Sie in unserem Überblick Was kostet eine Hochzeit in Deutschland?.
Zeitplan: In welcher Reihenfolge Sie vorgehen
- Vor der Trauung: Ehenamen festlegen, Anzahl der Eheurkunden überlegen und mitbestellen. Flitterwochen auf den Namen im gültigen Ausweis buchen.
- Erste Woche danach: Termin beim Bürgeramt für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass vereinbaren. Beim Zusammenziehen: Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen anmelden.
- Erste Wochen: Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank und Rentenversicherung informieren; Fahrzeugpapiere ändern lassen; Steuerklasse prüfen.
- Sobald der neue Ausweis da ist: Verträge, Versicherungen, Kundenkonten und E-Mail umstellen; bei Bedarf den Führerschein umschreiben lassen.
- Bis 30. November: Steuerklassenwechsel beantragen, wenn er noch im laufenden Jahr wirken soll.
Praktische Tipps
- Eine Liste führen: Notieren Sie jede Stelle mit Datum und Status. Eine Checkliste auf Papier oder digital verhindert, dass etwas untergeht.
- Kopien bereithalten: Viele Stellen akzeptieren eine Kopie der Eheurkunde oder des neuen Ausweises. Fragen Sie nach, bevor Sie Originale verschicken.
- Alten Ausweis zur Abholung mitnehmen: Bei Erhalt des neuen Ausweises müssen Sie den alten auf Verlangen der Behörde abgeben (§ 27 PAuswG).
- Namenswahl gut überlegen: Ein späterer Widerruf ist nur eingeschränkt möglich — beim Begleitnamen etwa ist nach einem Widerruf keine neue Erklärung mehr zulässig (§ 1355a BGB).
Planen Sie neben dem Standesamt noch eine zweite Zeremonie? Was eine freie Trauung rechtlich bedeutet und was sie kostet, lesen Sie in Standesamt oder freie Trauung: Unterschiede und Kosten.
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich nach der Hochzeit alles ändern?
Wenn Sie einen neuen Namen tragen: Personalausweis und Reisepass, Fahrzeugpapiere, Bankkonto und Karten, Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicherung, Versicherungen, Verträge und Online-Konten. Automatisch informiert werden die Meldebehörde (durch das Standesamt) und die Finanzverwaltung, die Ihnen beiden Steuerklasse IV zuweist. Unabhängig vom Namen sollten Sie die Steuerklasse prüfen und bei einem gemeinsamen Umzug den Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Muss ich nach der Heirat einen neuen Personalausweis beantragen?
Ja, wenn sich Ihr Name geändert hat. Ein Personalausweis ist laut § 28 PAuswG ungültig, wenn Eintragungen unzutreffend sind; für den Reisepass gilt das nach § 11 PassG ebenso. Der neue Personalausweis kostet 46 € (unter 24 Jahren 27,60 €), ein Reisepass 70 € (unter 24 Jahren 37,50 €). Behalten Sie Ihren Namen, müssen Sie nichts tun.
Muss ich meinen Führerschein nach der Hochzeit ändern lassen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Der Führerschein gilt im Zusammenhang mit dem Personalausweis weiter. Behörden wie die Stadt Essen empfehlen den Umtausch trotzdem, weil es vor allem im Ausland Probleme geben kann, wenn Führerschein und Ausweis nicht übereinstimmen. Anders bei den Fahrzeugpapieren: Eine Namensänderung müssen Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen.
Welche Steuerklasse haben wir nach der Hochzeit?
Nach der Eheschließung erhalten beide Partner automatisch Steuerklasse IV (§ 39e Abs. 3 EStG). Verdient nur einer von Ihnen oder unterscheiden sich die Einkommen stark, können Sie beim Finanzamt III/V oder IV mit Faktor beantragen. Damit der Wechsel noch im laufenden Jahr gilt, muss der Antrag bis zum 30. November gestellt werden. Bei III/V oder IV mit Faktor sind Sie zur Steuererklärung verpflichtet, wenn beide Arbeitslohn beziehen.
Kann ich den Ehenamen auch nach der Hochzeit noch festlegen?
Ja. Den Ehenamen bestimmen Sie idealerweise bei der Anmeldung zur Eheschließung, Sie können die Erklärung aber später gegenüber dem Standesamt nachholen. Sie muss dann öffentlich beglaubigt werden; in Berlin kostet das beim Standesamt 25 €. Seit dem 1. Mai 2025 ist auch ein gemeinsamer Doppelname aus beiden Familiennamen möglich — mit oder ohne Bindestrich. Davon können auch Paare profitieren, die schon vorher geheiratet haben.
Wie viele Eheurkunden sollte ich bestellen?
Bestellen Sie direkt bei der Trauung mehrere Exemplare, wenn Sie Ihren Namen ändern. In Berlin kostet die erste Eheurkunde 12 €, jede weitere gleichzeitig bestellte nur die Hälfte, also 6 €. So können Sie Bank, Rentenversicherung und andere Stellen parallel informieren. In München sind Urkunden für Sozialversicherungszwecke wie Rente oder Krankenkasse gebührenfrei. Viele Stellen akzeptieren außerdem eine Kopie — fragen Sie vorher nach.


